ÜBERSETZUNGEN

Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Zur Anerkennung Ihrer Dokumente bei Ämtern oder Behörden im Ausland benötigen sie in der Regel beglaubigte Übersetzungen.

Die Voraussetzung, dass ein Übersetzer mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit seiner Übersetzung bestätigen darf, ist in der Regel, dass er an einer Hochschule oder Universität ein Sprachstudium absolviert hat.

Ganz gleich, ob Sie als Privatkunde beglaubigte Übersetzungen von

  • Führungszeugnisse
  • Erbscheine
  • Geburts-und Heiratsurkunden
  • Referenzen und Arbeitszeugnisse
  • Schul- und Studienabschlüsse
  • Scheidungsurteile
  • Sterbeurkunden
  • Zeugnisse

benötigen

oder als Geschäftskunde beglaubigte Übersetzungen Ihrer

  • Handelsregisterauszüge
  • Notarielle Urkunden
  • Prüfprotokolle
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen etc.

im Ausland vorlegen müssen, wir erledigen das gern für Sie.

Für eine beglaubigte Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer erheben wir eine Beglaubigungsgebühr.

Apostille und Legalisierung

Bei Vorlage der beglaubigten Übersetzung im Ausland muss die Beglaubigung des öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers häufig noch mit einer Apostille (einer Art Überbeglaubigung) versehen werden.

Es handelt sich dabei um die Legalisierung der Echtheit der Unterschrift des Übersetzers, die beim Landgericht hinterlegt ist. Bei Bedarf können wir gern gegen eine Gebühr die Apostille für Ihre beglaubigte Übersetzung beim Landgericht einholen.

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