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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von atrio Sprachmittlung
Allen Vertragsabschlüssen, Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen (im folgenden nur allgemeine Geschäftsbedingungen) zugrunde. Sie gelten für alle geschäftlichen Vorgänge. Abweichungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung der Parteien zulässig.
1. Unsere Dienstleistungen: Die von uns angebotenen Übersetzungs- und Dolmetsch- leistungen sind Dienstleistungen, für die die nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Preise: Die in den aktuellen Preislisten und Angeboten ausge- wiesenen Zeilenpreise für Übersetzungen beziehen sich auf eine Normzeile mit 50-55 Anschlägen im Zieltext. Externe Übersetzungsarbeiten, die z.B. im Büro des Kunden durchzuführen sind, werden nach geleisteten Stunden auf Honorarbasis abgerechnet. Die Übersetzungen entsprechend der Honorarsätze aus den aktuellen Preislisten werden als sprachlich vollwertige Arbeitsunterlage angefertigt, die in Grammatik, Stil und Idiom den Regeln der Zielsprache und den grundlegenden Anforderungen an die Terminologie des Fachgebietes entspricht. Besonderheiten betrieblicher Standards und firmeninterner Terminologien, Abkürzungen und Umschrei- bungen, die nicht zum internationalen Allgemeinsprachgut gehören und Spezialbegriffe, für die verschiedene, weitge- hend synonyme Übersetzungen möglich sind, werden in die Texte eingearbeitet, wenn der Auftraggeber entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellt, aus denen die Terminologie eindeutig hervorgeht. Der Auftraggeber ist gehalten, einen fachkompetenten Ansprechpartner zu benennen, der dem Übersetzer für eventuelle Fachfragen zum Ausgangstext zur Verfügung steht. Sind Übersetzungen ohne weitere Redaktion zur Veröffent- lichung (z.B. Fachzeitschriften, Werbetexte, Internetseiten etc.) bestimmt, ist dies vor Auftragsvergabe ausdrücklich zu erklären. Die Verantwortung für die sprachliche und fachterminologische Richtigkeit sowie für die Redaktion durch einen Muttersprachler übernimmt die Firma atrio. Für Dolmetscheinsätze wird das zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Angebot zugrunde gelegt.
An- und Rückreise gelten als Arbeitszeit des Dolmetschers und werden dem Auftraggeber nach vorheriger Absprache entsprechend berechnet. Fahrt- Flugkosten zum/vom Einsatz- ort sowie die Nebenkosten während des Dolmetscheinsatzes, wie zum Beispiel für Übernachtungen, trägt der Auftraggeber.
3. Zuschläge: Sonderwünsche wie Eilbearbeitung, Beglaubigungen usw. werden gesondert vergütet. Eilzuschläge werden nach Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Auch ohne vorherige Absprache trifft dies auf Aufträge zu, deren Erledigung nach Maßgabe des Auftraggebers am gleichen Tag erfolgen soll oder deren Bewältigung das Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen voraussetzt. Es gelten die Vorschriften des § 17 ZSEG für die Entschädigung von Dolmetschern und Übersetzern. Für schwer lesbare Texte, schlecht entzifferbare Handschriften, fehlerhafte Manuskripte, Layoutarbeiten, grafische Textanpassungen wird ebenfalls ein Zuschlag fällig.
4. Haftung: Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige Informationen oder durch mangelhafte Ausgangstexte verursacht werden, übernimmt atrio keine Haftung. Kann die Leistung infolge höherer Gewalt nicht termin- gerecht erbracht werden, entfällt jegliche Haftung.
5. Reklamationen: Grundsätzlich führen wir die Übersetzungen und Dolmetsch- leistungen nach bestem Wissen und gewissen aus. Bei Reklamationen behält sich atrio grundsätzlich das Recht der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, vor. Reklamationen der geleisteten Arbeit sind bis spätestens zwei Wochen nach Übergabe der Arbeit und Rechnungslegung einzureichen. Sollte diese Frist überschritten sein, können Reklamationen nicht mehr anerkannt werden.
6. Zahlungsbedingungen: Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wird, hat die Bezahlung der von atrio erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu erfolgen. Bei größeren Aufträgen ist atrio berechtigt, eine Abschlagsrechnung an den Auftraggeber zu reichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Gewährte Skonti und Rabatte gelten nur bei termingerechter Be- zahlung der entsprechenden Rechnungen.
7. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung der Leistungen durch den Auftraggeber bleiben die erbrachten Leistungen Eigentum unseres Übersetzungsbüros.
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